Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anerkennung der Geschäftsbedingungen

    Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Arten von Lieferverträgen. Alle Vereinbarungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen.
    Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen in den übrigen Bestimmungen rechtswirksam.

  2. Angebote und Aufträge

    Unsere Angebote sind in bezug auf Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeit unverbindlich und freibleibend, sofern unser Kunde Vollkaufmann ist. In Anrechnung kommen jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dies gilt auch für Abschlußaufträge.

  3. Lieferverpflichtungen

    Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Lieferfirma maßgebend.Lieferfristen und Montagetermine sind stets unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Auch im Falle einer besonderen Vereinbarung haftet für alle Verzögerungen, Nichtlieferungen und Beschädigungen der Verkäufer nur für eigenes Verschulden. Bei vorliegen höherer Gewalt, bei behinderten Maßnahmen des Gesetzgebers, bei Störungen irgendwelcher Art des Betriebs oder des Transports der Ware bis zum Empfänger, insbesondere verursacht durch Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aufstand, Streik, Aussperrung, Wagenmangel, Epidemien und deren Folgen, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung jedoch länger als 4 Wochen, sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist im Falle des Rücktritts des Käufers jedoch berechtigt, eine der bis zum Rücktritt bewirkte Teilleistung bzw. Teillieferung entsprechende Vergütung zu verlangen. Irgendwelche Schadensansprüche des Käufers sind in jedem Falle ausgeschlossen.
    Bei Nichterfüllung eines Abschlußauftrages seitens des Käufers sind wir berechtigt, Abnahme und Zahlung oder gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu fordern. Der Käufer ist zur Zahlung bei Lieferung verpflichtet, sofern wir begründete Bedenken wegen der Zahlungsfähigkeit haben. Dies gilt auch, wenn vertraglich ein Zahlungsziel vereinbart sein sollte. Fällige und unbezahlte Rechnungen entheben den Verkäufer von der Lieferverpflichtung.

  4. Abnahmeverpflichtungen

    Der Käufer ist zur unverzüglichen Annahme der gekauften Ware verpflichtet, sobald diese zur Übernahme bereit steht. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer anzunehmen. Teilliefrungen sind zulässig. Jede Teillieferung auf Abschlüsse gilt als abzurechnendes Geschäft.

  5. Versand- und Transportgefahr

    Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Gefahrenübergang tritt beim Verlassen der Ware des Lagers oder Lieferwerks ein. Es bleibt dem Verkäufer überlassen, von welchem Lager oder von ihm beauftragten Lieferwerk der Auftrag ausgeführt wird. Versicherung erfolgt nach besonderer Vereinbarung auf Kosten des Empfängers. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

  6. Verpackung

    Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl.Geliehene Packmittel (insbesondere Paletten, Behälter) sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich und kostenfrei an uns zurückzubringen.
    Werden derartige Verpackungsmittel nicht innerhalb der handels- und branchenüblichen Fristvon längstens 6 Wochen zurückgebracht, sind wir berechtigt, dem Käufer den vollen Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.

  7. Zahlungsbedingungen

    Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Erfolgt die Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum, gewähren wir 2 % Skonto. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum sind wir berechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Kontokorrentzinses zu berechnen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Alle gelieferten Waren bleiben bis zu Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns im Sinne von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Der Käufer ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb die unter Vorbehaltseigentum stehende Ware weiter zu veräußern. Die Forderungen aus dieser Weiterveräußerung werden hiermit bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

  9. Erfüllungsort

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Mannheim.

Kontakt

Salzkontor Kurpfalz GmbH

Heidigstraße 1
76709 Kronau
Telefon: 07253 95910 - 100
Telefax: 07253 95910 - 110

E-Mail: info@salzkontor.de

Internet: www.salzkontor.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag     
7:45 - 17:00 Uhr


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